Interventionen gegen Antisemitismus

Grundsätze
  • Interventionen müssen rasch und konsequent gesetzt werden (Unterbrechen der Situation, Benennen des antisemitischen Gehalts einer Aussage). Ob der Antisemitismus beabsichtigt war oder nicht, spielt zunächst gar keine Rolle – es geht um die Wirkung von Aussagen bzw. Handlungen, nicht um die Intention. Situationsspezifisch sind unterschiedliche Reaktionen angemessen: Gewaltförmige Äußerungen oder Handlungen müssen entschieden und sofort gestoppt werden. Es kann aber ebenso sinnvoll sein, sofort in einen Dialog zu gehen, also nach Intentionen oder dem gemeinten Sinn von Aussagen zu fragen. Manche Situationen erfordern, dass sich Lehrpersonen zunächst Zeit für Reflexion, Recherche oder kollegiale Gespräche nehmen, bevor Äußerungen oder Haltungen mit den Schüler:innen bearbeitet werden. Wesentlich bleibt jedoch, dass Antisemitismus nicht unbearbeitet bleiben darf.
  • Interventionen gegen Antisemitismus orientieren sich an der bestmöglichen Unterstützung von (potentiell) Betroffenen. Beziehen Sie daher mögliche Perspektiven von Betroffenen auch dann in Ihre Überlegungen mit ein, wenn (nach Wissen der Schule) keine jüdischen Schüler:innen in der Klasse sind.
  • Kinder und Jugendliche, die sich antisemitisch äußern, haben meist kein geschlossenes antisemitisches Weltbild. Trennen Sie daher in der Auseinandersetzung klar zwischen Person und Problem. Kritisieren Sie die antisemitische Aussage oder Handlung, ohne die Person deshalb als Antisemit:in zu bezeichnen – achten Sie aber auch darauf, die Aussage oder Handlung nicht zu verharmlosen.
  • Mittel- und langfristig ist das Ziel der Auseinandersetzung die Irritation antisemitischer Einstellungen und die Schaffung einer Lernsituation, die antisemitismuskritische Bildung ermöglicht. Das kann nur mit einer grundsätzlich positiven und den Schüler:innen zugewandten Haltung gelingen. Kinder und Jugendliche bringen vorgeformte Ideen, Werte, Normen und Haltungen in die Schule mit, die nur im Dialog bearbeitet und verändert werden können. Während die konkrete Intervention klare Aussagen und unter Umständen autoritätsgestütztes Eingreifen erfordert, geht es in der weiteren Bearbeitung darum, im Gespräch zu bleiben und Fragen zu stellen, statt zu verurteilen.
  • Versuchen Sie, die Motive derjenigen zu ergründen, die antisemitische Aussagen oder Handlungen tätigen. Davon ausgehend ist zu beraten, welche didaktische Intervention gesetzt bzw. welche Unterrichtsgestaltung ausgewählt werden kann.

Falls es sich um radikalisierte Jugendliche handeln sollte, die ein geschlossen menschenfeindliches Weltbild vertreten, nehmen Sie Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen (z.B. Beratungsstelle Extremismus, Bundesstelle für Sektenfragen) auf.

Spezialisierte Beratung bieten
BEX. Beratungsstelle Extremismus
sowie die Bundesstelle für Sektenfragen.

  • Dokumentieren Sie Vorfälle und die von Ihnen gesetzten Schritte und erstatten Sie darüber Meldung an die Schulleitung unter Beachtung der Vorschriften am jeweiligen Standort.
  • Arbeiten Sie im Team und holen Sie sich Unterstützung! Der Umgang mit Diskriminierung, Gewalt und Hassrede kann für Lehrpersonen und Schulmanagement herausfordernd sein. Der Austausch und die gegenseitige Stärkung im Kollegium sind dabei nicht nur individuell wichtig, sondern auch um als Schule einen gemeinsamen Umgang zu entwickeln, die entsprechenden Richtlinien immer wieder zu prüfen und nicht zuletzt den von Antisemitismus Betroffenen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Nehmen Sie zudem externe Hilfe in Anspruch – so können unabhängige Beratungsstellen für den Umgang mit antisemitischen Vorfällen ebenso Unterstützung bieten wie die Bildungsverwaltung (Bildungsdirektionen), die auch im Bereich der Schul(kultur)entwicklung unterstützen.

Beratung und Unterstützung für Betroffene sowie
Dokumentation antisemitischer Übergriffe leisten u.a. die Antisemitismus-Meldestelle der IKG Wien, das Psychosoziale Gesundheitszentrum ESRA sowie die
Beratungsstelle ZARA.

  • Machen Sie die Schüler:innen zu Verbündeten. Zeigen Sie Solidarität mit jenen, die sich gegen antisemitische Aussagen oder Handlungen stellen und Haltung sowie Zivilcourage zeigen. Sehr viele Schüler:innen wünschen sich eine vielfältige und diskriminierungsfreie Schule und sind auch bereit, sich aktiv dafür einzusetzen. Je nachdem, was am Standort gebraucht wird und welche Schulungs- und Trainingsangebote für die Schüler:innen zur Verfügung stehen, können ganz verschiedene Modelle zum Einsatz kommen (z.B. klassenübergreifendes Buddy-System, Klassenrat, Streitschlichter:innen/Mediator:innen, Awareness Teams…), die die Schüler:innen aktiv in die Gestaltung einer diskriminierungs- und antisemitismussensiblen Schulkultur einbinden.
  • Im Bereich antisemitismuskritischer Bildung gibt es ein breites Angebot an Weiterbildungen für Pädagog:innen, Workshopangeboten für Schulklassen und Lernmaterialien – diese wichtigen präventiven Angebote sind zwar nicht für die rasche Bearbeitung konkreter Grenzverletzungen und Übergriffe geeignet, helfen jedoch langfristig bei der Entwicklung einer diskriminierungs- und antisemitismussensiblen Schule.

Schulworkshops zur Antisemitismusprävention finden Sie
u.a. im Programm „Starke Schule, starke Gesellschaft“ des OeAD. Das LIKRAT-Projekt der IKG Wien bietet Begegnungen mit jungen jüdischen Aktivist:innen. Lernmaterialien finden Sie u.a. auf der Website von ERINNERN:AT und beim Haus der Geschichte Österreich.

Einen übersichtlichen Überblick über die vorgeschlagenenen Interventionen gegen Antisemitismus findet sich auch hier zum Download als PDF.

Interventionen bei nicht spezifisch adressierten antisemitischen Aussagen/Hassrede (online/offline)

Die beiden Beispiele stehen stellvertretend für eine Vielzahl antisemitischer Aussagen – häufig als „Witz“ verpackt – die im Schulalltag präsent sein können. Die folgenden Strategien beziehen sich auf Situationen, in denen – soweit bekannt – keine jüdischen Schüler:innen anwesend sind, sich die Aggression also nicht gegen konkrete Personen richtet.

  • Sofort und eindeutig intervenieren! Formulieren und begründen Sie die eigene Position als Lehrperson bzw. die Position der Schule als Institution unmissverständlich. Machen Sie deutlich, dass Antisemitismus (ebenso wie andere Formen von Hassrede) keinen Platz im Klassenzimmer und an der Schule haben. Dafür eignen sich „Ich-Botschaften“ („Ich dulde keinen Antisemitismus in meinem Unterricht, weil…“). Wichtig ist dabei, den antisemitischen Gehalt der Aussage klar zu benennen. Im Fall von massiven Überschreitungen (etwa Leugnung oder Verherrlichung der Shoah) sollten hier auch der rechtliche Rahmen und mögliche Konsequenzen angesprochen werden.
  • In Bezug auf israelbezogenen Antisemitismus ist es wichtig, zwischen politischen Positionierungen (die auch streitbar und einseitig sein dürfen) und antisemitischen Aussagen wie etwa der pauschalen Ablehnung oder Dämonisierung des Staates Israel (die zu sanktionieren sind) zu unterscheiden und diese Differenz auch gegenüber den Schüler:innen zu vertreten und zu begründen. Stellen Sie in den Erläuterungen nicht den Nahostkonflikt als solchen, sondern den „Konflikt über den Konflikt“, also den Diskurs darüber, ins Zentrum. So lässt sich deutlich machen, dass nicht politische Meinungen, sondern antisemitische (oder auch rassistische) Darstellungen und Äußerungen das Problem sind.

Eine knappe Handreichung zur
sogenannten „Israelkritik“ bietet die Amadeu Antonio Stiftung.
Mit dem Nahostkonflikt in der Bildungsarbeit beschäftigt sich die
Broschüre „Über Israel und Palästina sprechen” von ufuq.de.
ERINNERN:AT bietet eine kuratierte Sammlung von
Lernmaterialien zum Thema.

  • Ob eine sofortige weitergehende Thematisierung und Erläuterung von Hintergründen im Klassenraum sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wichtig ist, den Raum einerseits nicht für Rechtfertigungen oder Relativierungen des antisemitischen Gehalts zu öffnen, andererseits eine Bloßstellung und Demütigung der Verursacher:innen zu verhindern. Oft ist es sinnvoller, nach der Klarstellung keine Diskussion zu führen, sondern das direkte Gespräch mit den Verursacher:innen zu suchen.
  • Machen Sie gegenüber Verursacher:innen deutlich, dass antisemitische Aussagen und Handlungen Konsequenzen – im Einklang mit den Vorgaben der Schule – haben. Das kann von einer Meldung an die Direktion, über die Information der Eltern, bis hin zu rechtlichen Konsequenzen reichen.
  • Versuchen Sie im Gespräch mit Verursacher:innen (zu Grundsätzen der Gesprächsführung siehe oben) die Hintergründe der Aussage zu ergründen. Geben Sie sich dabei nicht damit zufrieden, dass es sich „nur um eine Provokation“ oder „Dummheit“ gehandelt habe, sondern versuchen Sie zu verstehen, warum sich diese „Provokation“ gerade als Antisemitismus äußert. Dieses Verständnis kann sehr wertvoll für das Heranziehen bzw. die Entwicklung passender antisemitismuskritischer Lernangebote sein.
  • Auf Social Media kursierende antisemitische Darstellungen stellen – insbesondere, aber keineswegs nur in Bezug auf israelbezogenen Antisemitismus – eine Herausforderung dar. Zentral ist dabei die starke emotionalisierende Wirkung. Kritische Medienbildung muss daher über Faktenchecks und das Erkennen von Fehlinformationen hinausgehen. Wesentliche Ziele sind das Erkennen kommunikativer Strategien der Emotionalisierung sowie Wissen über die Logik von Algorithmen. Die Beschäftigung mit von den Schüler:innen eingebrachten Medieninhalten (z.B. besonders polarisierende TikTok-Clips) kann dafür den Ausgangspunkt bilden.

Interventionen bei direkten verbalen Übergriffen (online/offline)

Symbolische antisemitische Übergriffe – hier in zwei Beispielen repräsentiert – gehören zum Alltag jüdischer Schüler:innen. Besonders häufig nennen Betroffene antisemitische, oft die Shoah relativierende „Witze“, Hitlergrüße sowie mit israelbezogenem Antisemitismus verbundene Beschimpfungen. In der Folge steht der Umgang mit Betroffenen im Zentrum.

  • Lehrpersonen und Schulmanagement müssen klar zwischen Konflikt- und Gewaltsituationen (Übergriffe, Beschimpfungen, verbale Gewalt, Mobbing) unterscheiden, da unterschiedliche Strategien erforderlich sind. Strategien zur Konfliktbearbeitung sind in Gewaltsituationen nicht angemessen!
  • Lehrpersonen, die einen (verbalen) antisemitischen Übergriff beobachten, müssen sofort und eindeutig einschreiten. Zunächst gilt es, die Situation zu unterbrechen und die eigene Position unmissverständlich zu formulieren. Wie oben beschrieben eignen sich dafür „Ich-Botschaften“. Mit solchen Formulierungen machen Sie deutlich, dass Sie als Lehrperson bzw. die Schule als Institution solche Aussagen nicht tolerieren – zunächst ganz unabhängig von der betroffenen Person. Wichtig ist wiederum, Antisemitismus klar als solchen zu benennen.
  • Da bei Übergriffen Sicherheit und Wohlbefinden der betroffenen Person(en) im Zentrum stehen, ist es meist nicht sinnvoll, sofort in eine Diskussion einzusteigen. Es besteht die Gefahr, damit Raum für weitere antisemitische Aussagen und Beschimpfungen zu schaffen.
  • Wenden Sie sich bei der Bearbeitung von Übergriffen in Einzelgesprächen zunächst den Betroffenen und deren Bedürfnissen zu. Zeigen Sie sich parteiisch und machen Sie deutlich, dass Sie die Betroffenen nicht alleine lassen. Bei Bedarf und auf Wunsch vermitteln Sie Informationen zu spezialisierten Beratungs- und Dokumentationsstellen.


Als wichtige Anlaufstellen sind hier die
Antisemitismus-Meldestelle der IKG Wien und das
Psychosoziale Gesundheitszentrum ESRA
zu nennen.

Der Fokus auf die Sicherheit und das Wohlbefinden der Betroffenen bedeutet auch, mögliche nicht-intendierte Konsequenzen einzelner Maßnahmen im Blick zu behalten. Unter Umständen können Interventionen Betroffene weiter exponieren und zum „Othering“ beitragen – dies gilt es auf jeden Fall zu vermeiden.

Wenn von diesen gewünscht, sollten Betroffene in die weitere Bearbeitung von Vorfällen eingebunden oder zumindest transparent informiert werden – geschieht dies nicht, kann der Eindruck entstehen, dass es „keine Konsequenzen“ gab, was das Vertrauen in die Institution Schule nachhaltig erschüttern kann. Dabei ist die Selbstbestimmung von Betroffenen unbedingt zu respektieren.

  • Im zweiten Schritt erfolgt die Hinwendung zu den Verursacher:innen, wobei die oben formulierten Grundsätze und Zugänge (Trennung von Problem und Person; Verdeutlichung von Konsequenzen; Verstehen von Hintergründen) gelten. Setzen Sie transparente Konsequenzen (Information der Direktion, Eltern-Gespräche) unter Berücksichtigung der Richtlinien des Schulstandortes.
  • Es kann sinnvoll sein, die Situation in weiterer Folge in der Klasse zu thematisieren, um die Solidarität mit den Betroffenen zu stärken. Neben der Selbstbestimmung der Betroffenen (Vermeidung von „Othering“ und sekundärer Viktimisierung) ist dabei allerdings auch darauf Bedacht zu nehmen, die Verursacher:innen nicht „vorzuführen“ – Beschämung ist keine erfolgversprechende Strategie für die Herstellung einer guten Lernsituation und des klasseninternen Zusammenhalts.
  • Nutzen Sie Diskussions- und Reflexionsräume. Beachten Sie nicht nur schulinterne Vorgaben für die Dokumentation und Meldung von Vorfällen an die Schulleitung, sondern besprechen Sie die Situation, Ihre Reaktion und die getroffenen Konsequenzen auch darüber hinaus mit Vorgesetzten und Kolleg:innen. Je nach Situation kann eine breitere Kommunikation – zuvorderst mit der zuständigen Bildungsdirektion, aber auch mit Eltern, Schulpartnern oder der lokalen Öffentlichkeit – sinnvoll sein.
  • In weiterer Folge können – je nach Situation – Angebote antisemitismuskritischer Bildung und kritischer Medienbildung in Anspruch genommen werden, die langfristig zur Prävention beitragen.

Interventionen bei Sachbeschädigungen/Beschmierungen

Antisemitische Sachbeschädigungen treten meist entweder als Zerstörung von mit dem Judentum assoziierten Symbolen oder (häufiger) in Form von Beschmierungen mit NS-Bezug (Hakenkreuze, SS-Rune, die Ziffernkombination 88 etc.) auf. Im Kontext des israelbezogenen Antisemitismus finden sich auch Gleichsetzungen von Israel mit dem NS-Regime. In den meisten Fällen sind die Verursacher:innen nicht bekannt bzw. die Handlungen nicht nachweisbar – andernfalls gelten die oben formulierten Grundsätze für den Umgang mit Verursacher:innen sinngemäß auch hier.

  • Antisemitische Symbole, Parolen u.ä. müssen so rasch wie möglich entfernt werden, um Verursacher:innen nicht zu bestärken und Gewöhnungseffekte hintanzuhalten. Dasselbe gilt für die Wiederherstellung zerstörter Gegenstände oder Symbole.
  • Dokumentieren Sie alle Beschädigungen und melden Sie diese bei relevanten Dokumentations- bzw. Meldestellen (z.B. bei der Antisemitismus-Meldestelle der IKG Wien). So es sich um strafrechtlich relevante Tatbestände handelt, ist auch die Polizei zu informieren.
  • Das Schulmanagement kommuniziert den Vorfall, die unternommenen Schritte und die kompromisslose Haltung der Schule in Bezug auf Antisemitismus an die Schulgemeinschaft und bei Bedarf auch darüber hinaus (Bildungsdirektionen, eventuell auch lokale Medien). Mögliche Formen sind die Abhaltung einer Schulversammlung, ein Besuch der Direktion in allen Klassen und/oder das Verfassen eines Elternbriefs. Die Schule macht damit deutlich, dass sie die Beschädigungen nicht als „Dummheit“ oder „Provokation“ abtut, sondern diese als Ausdruck menschenfeindlicher Gesinnung verurteilt.
  • In Bezug auf israelbezogenen Antisemitismus machen Sie deutlich, dass es nicht darum geht, bestimmte politische Positionen zum Nahostkonflikt zu zensieren, sondern darum, zwischen Kritik an der israelischen Politik bzw. israelischen Politiker:innen und Antisemitismus zu unterscheiden. Diese Unterscheidung kann z.B. mit Hilfe des 3D-Tests getroffen werden: Betreiben Äußerungen eine Dämonisierung oder Delegitimierung Israels bzw. legt die vermeintliche Kritik doppelte Standards an? Wenn ja, handelt es sich um Antisemitismus.


Nähere Informationen zum 3D-Test im Glossar Antisemitismus der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

  • Unter Umständen können rasche und konsequente Reaktionen auf einen solchen antisemitischen Vorfall den Anlass für eine vertiefte Auseinandersetzung mit Antisemitismus und damit auch für langfristig orientierte antisemitismuskritische Bildung geben.

Interventionen bei physischen Angriffen/Drohungen mit physischer Gewalt

Im Fall direkter tätlicher Angriffe im Schulbereich (wie in Beispiel 1) sind die Verursacher:innen in den meisten Fällen bekannt und die entsprechenden Handlungen zuordenbar. Wenn es sich um Drohungen handelt, die häufig auf Social Media Plattformen stattfinden (wie in Beispiel 2), sind die dafür Verantwortlichen oft nicht ausfindig zu machen. Diese Form von Gewalt stellt aber einen sehr wichtigen Bestandteil antisemitischer Gewalterfahrungen dar – häufig sind die Drohungen extrem aggressiv und schränken das Leben der Betroffenen stark ein. Sie müssen deshalb in schulische Strategien einbezogen werden.

Im Zentrum einer Intervention im Fall (angedrohter) physischer Gewalthandlungen müssen jedenfalls zu allererst der Schutz und die Bedürfnisse der Opfer stehen.

  • Reagieren Sie als Lehrperson und als Schulmanagement umgehend, da eine verzögerte Reaktion die Situation noch verschlimmern kann.
  • Wenn Sie als Lehrperson selbst Zeug:in eines tätlichen Angriffs auf eine:n Schüler:in werden, stoppen Sie die Situation sofort durch verbale und notfalls auch durch physische Intervention.
  • Wenden Sie sich in jedem Fall zuerst dem Opfer zu und sorgen Sie sofort für einen sicheren Raum, in dem Opfer sich geschützt fühlen und gegebenenfalls von qualifizierten Fachleuten betreut werden können.
  • Melden Sie den Fall an die Schulleitung und holen Sie sich Unterstützung!
  • Wenn Ihnen von physischer Gewalt oder angedrohter physischer Gewalt berichtet wird, sei es durch direkt Betroffene oder durch Zeug:innen, nehmen Sie diese Aussagen sehr ernst und gehen Sie diesen umgehend nach.
  • Befragen Sie Zeug:innen so rasch wie möglich und machen Sie Aufzeichnungen über diese Gespräche.
  • Verständigen Sie sofort die Eltern des Opfers und beziehen Sie diese, falls gewünscht, in den weiteren Prozess ein. Geben Sie bei Bedarf Kontakte von Beratungs- und Meldestellen (z.B. ESRA, IKG, ZARA, Weißer Ring, die möwe) weiter. Wenn angemessen, bieten Sie Unterstützung bei rechtlichen Schritten an.
  • Verständigen Sie die Eltern der Gewalt ausübenden Schüler:innen. Machen Sie deutlich, dass die Schule dieses Verhalten nicht duldet, und legen Sie die möglichen Konsequenzen (z.B. Ausschluss von Schulveranstaltungen, Suspendierung, Anzeige) offen. Vermitteln Sie aber auch Kontakte zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Beratungsstelle Extremismus).
  • Im Fall anonymer Drohungen (online) ist das Vorgehen besonders schwierig und die Handlungsmöglichkeiten der Schule sind eingeschränkt. Häufig lässt sich nicht einmal mit Sicherheit sagen, ob die Täter:innen aus dem schulischen Umfeld kommen – dies ist aber bei Jugendlichen häufig der Fall. Die Schule kann jedenfalls auf drei Ebenen Unterstützung leisten:
    • Unterstützen Sie Opfer dabei, Anzeige zu erstatten und rechtliche Schritte zu setzen.
    • Versuchen Sie, das Sicherheitsempfinden der Betroffenen zumindest innerhalb der Schule zu verbessern – z.B. durch die Einbindung anderer Schüler:innen in eine Art Buddy-System. Besprechen Sie jede derartige Initiative zunächst mit den Betroffenen und respektieren Sie deren Selbstbestimmung.
    • Setzen Sie Informationen zur rechtlichen Bedeutung und den (möglichen) Konsequenzen von Drohungen auf den Stundenplan aller Schüler:innen (ohne dabei auf den konkreten Fall einzugehen). Verursacher:innen sind sich unter Umständen nicht bewusst, dass sie eine ernstzunehmende strafbare Handlung begehen.
  • Kommunizieren Sie als Schulmanagement in für die Schulgemeinschaft transparenter Weise (Schulversammlung oder Auftritt eine:r Repräsentant:in des Schulmanagements in sämtlichen Klassen, Schreiben des Schulmanagements an die Eltern aller Schüler:innen der Schule), dass dieser Vorfall stattgefunden hat, wie interveniert wurde, und welche weiteren Schritte schulintern und schulextern bereits unternommen wurden. Machen Sie deutlich, dass Antisemitismus ebenso wie andere Formen von Diskriminierung und (angedrohte) physische Gewalt in Ihrer Schule keinesfalls geduldet werden und welche Konsequenzen dies für die Gewaltausübenden hat.

In vielen Fällen kann es erforderlich sein, über pädagogische Interventionen hinausgehende Maßnahmen einzuleiten. Das Bundesministerium für Inneres hat österreichweit Sicherheitskoordinator:innen bei den Bezirkspolizeikommanden bzw. Stadtpolizeikommanden eingerichtet. Zudem gibt es auf allen Polizeiinspektionen Sicherheitsbeauftragte, die als Ansprechpartner:innen für Lehrpersonen und Schulmanagement zur Verfügung stehen.

  • Leiten Sie als Schulmanagement sofort die vorgesehenen administrativen Verfahren innerhalb der Schule ein und benachrichtigen Sie zudem die Bildungsdirektion sowie gegebenenfalls die Polizei/die Strafverfolgungsbehörden. Dies ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung von Gesprächen zur Verdeutlichung von gesetzlichen Normen, die physisch gewalttätigen bzw. Gewalt androhenden Schüler:innen und deren Eltern die Konsequenzen eines solchen Handelns aufzeigen.
Reflexion der Interventionen gegen Antisemitismus. „Lessons learned“

Im Sinne einer reflexiven Nachbereitung einer Intervention aufgrund eines antisemitischen Ereignisses/Übergriffs sollte in jedem Fall und zeitnah ein moderiertes Treffen mit Beteiligung von Schulmanagement, Lehrenden, Schüler:innen und Eltern (welche Gruppen involviert werden sollen, ist je nach Anlassfall zu entscheiden) stattfinden. Die Erfahrungen, Einschätzungen und Ratschläge in Hinblick auf die konkrete Intervention, die Teilnehmende aus unterschiedlichen Perspektiven einbringen, können so gesammelt und geordnet werden, mit dem Ziel, eine Liste mit spezifischen Verbesserungsvorschlägen zu erstellen, die in die Weiterentwicklung von Strategien einfließen.

Eine solche Nachbesprechung kann sich u.a. an folgenden Fragen orientieren:

Was hat gut funktioniert?

Wo gibt es Möglichkeiten zur Verbesserung?

Welche Ressourcen standen in der Schule zur Verfügung? Wie wurden diese genutzt?

Welche zusätzlichen, externen Beratungs- und Unterstützungsangebote standen zur Verfügung? Wie wurden diese genutzt?

Welche Ressourcen haben gefehlt?

Wie könnte dieser Mangel zukünftig behoben werden?

Gibt es in Bezug auf längerfristige antisemitismuskritische Bildungsarbeit Kooperationen mit Vereinen, der offenen Jugendarbeit o.ä.? Gibt es lokale/regionale Lernmöglichkeiten (z.B. zur Lokalgeschichte), die genutzt werden können?

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